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Arbeitsmediziner und Betriebsarzt

FUTUROSALUD Betriebsarzt Arbeitsmedizin

Neben der sicherheitstechnischen Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor, dass sich der Unternehmer durch einen Betriebsarzt beraten lassen muss. Demzufolge muss ein Arbeitsmediziner oder ein Betriebsarzt tätig werden. Doch worin besteht der Unterschied?

Betriebsarzt

Berät den Arbeitgeber in Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes und führt arbeitsmedizinische Untersuchungen durch.

Arbeitsmediziner

Facharzt mit spezieller Ausbildung in Arbeitsmedizin, der sich auf die Prävention und Behandlung arbeitsbedingter Erkrankungen spezialisiert hat.

Aufgaben

Unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung, berät bei der Arbeitsplatzgestaltung und nimmt am Arbeitsschutzausschuss teil.

Welche Aufgaben hat ein Betriebsarzt?

Der Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner berät den Arbeitgeber in Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den medizinischen Auswirkungen arbeitsbedingter Einflüsse auf die Mitarbeiter. Genau wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt er den Arbeitgeber bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der damit verbundenen Bewertung der Arbeitsbedingungen.

Außerdem führt der Betriebsarzt arbeitsmedizinische Untersuchungen, gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, durch. Die enge Zusammenarbeit mit der FaSi ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Demzufolge werden auch die Aufgaben eines Betriebsarztes im ASiG definiert.

Selbstverständlich ist der Betriebsmediziner ein wichtiger Partner in der Arbeitsschutzstruktur eines Unternehmens. Die Teilnahme im Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist genauso notwendig wie die regelmäßige Begehung der Arbeitsstätte. Denn nur mit der Kenntnis eines Arbeitsplatzes kann der Arbeitsmediziner die arbeitsbedingten Einwirkungen auf den Menschen bewerten.

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Zu den Aufgaben zählen unter anderem:

  • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
  • Grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren
  • Gestaltung neuer Arbeitsplätze oder Arbeitsabläufe
  • Einführung neuer Arbeitsstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben

Wie wird man Facharzt für Arbeitsmedizin?

Ein Facharzt für Arbeitsmedizin hat ein abgeschlossenes Medizinstudium hinter sich gebracht. Daran schließt sich eine fachärztliche Weiterbildung an. Diese muss im Fachbereich Arbeitsmedizin, insgesamt fünf Jahre absolviert werden. Während der fachärztlichen Weiterbildung zur Arbeitsmedizin sind 24 Monate im Bereich der klinischen Medizin bzw. der Allgemeinmedizin notwendig. Weitere 36 Monate müssen auf dem Fachgebiet der Arbeitsmedizin absolviert werden.

Während der fünfjährigen Weiterbildung sind 360 Stunden an einer anerkannten Akademie für Arbeitsmedizin zu besuchen. Sollte ein Arzt bereits eine abgeschlossene Facharztausbildung in einem anderen Bereich haben, kann er dennoch die Zusatzausbildung zum Arzt für Betriebsmedizin absolvieren. Dafür sind dann aber weitere zwölf Monate in der Inneren Medizin bzw. Allgemeinmedizin nötig und zusätzliche 24 Monate im Bereich der Arbeitsmedizin. Auch in diesem Fall ist ein arbeitsmedizinischer Grundkurs von 360 Stunden in einer anerkannten Akademie für Arbeitsmedizin zu besuchen.

Wie viele Stunden muss ein Betriebsarzt für ein Unternehmen arbeiten?

Genau wie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen sich die Arbeitsmediziner einer Regelung unterwerfen. In der DGUV-V2 sind die Aufgaben für die sogenannte Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung näher beschrieben. Die Einsatzzeiten werden zwischen dem Unternehmer, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt abgestimmt.

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